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06.08.2014 , 22:11 Uhr
" In dem Prozess ging es ja nicht um Beamtenbeleidigung!"
Wie denn auch? Den Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es schließlich nicht und gab es nie. Auch stellt der Begriff "Bulle" laut einem Urteil des Landgerichts Regensburg vom 06.10.2005 nicht zwangsläufig eine Beleidigung darf. Siehe Az.: 3 Ns 134 Js 97458/04
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