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06.08.2014 , 15:35 Uhr
Nach § 40 Abs. 2 S. 3 StGB beträgt ein Tagessatz höchstens 30.000,00 Euro.
75 Mio Euro entsprechen also 2500 Tagessätzen. Das sind ca. 6 Jahre und 10 Monate.
Nach § 56 Abs. 2 StGB kommt für Freiheitsstrafen, die zwei Jahre übersteigen, Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht.
Die Kritik am "Freikauf" ist daher - orientiert an den Vorgaben des Strafgesetzbuchs - berechtigt.
Müssen wir das Gesetz ändern?
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