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20.12.2021 , 15:59 Uhr
Dieser Artikel ist bewusst irreführend und inhaltlich falsch. Es wird unterschieden zwischen Herstellungs bzw. Anschaffungkosten und Erhaltungskosten. Erstere können lediglich über 50 Jahre mit zwei Prozent abgeschrieben werden (z.B. der Anbau oder neue Balkon), letztere von der Steuer abgesetzt werden. Keinesfalls gibt es hier eine Möglichkeit des doppelten Absetzens. Und nur um das noch klarzustellen, Mieteinnahmen werden als Einkommen versteuert. Und 3% Abschreibung bedeutet auch kein Steuergeschenk, sondern lediglich, dass man Gebäude jetzt nicht mehr 50 sondern nur noch 33 Jahre abschreibt. Zum Rentenfonds: wer daran zweifelt, dass so etwas sinnvoll ist, möge sich mal bitte den norwegischen Staatsfond anschauen. Das hört sich jetzt für die Norweger nicht so schlecht an. Aber kam ja von der FDP, wär's von der SPD gekommen , wer weiß , dann wär s vielleicht doch ne gute Idee gewesen,
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