Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
23.04.2025 , 21:28 Uhr
Einige Foristen sollten mal Ihren moralischen Kompass neu justieren. Kein Polizist erschießt aus Spaß einen Menschen. 99% der Fälle von "Polizeigewalt" sind bei objektiver Betrachtung und Kenntnis der Rechtslage/Befugnisse der Polizei eben doch rechtmäßiges Einschreiten. Und hier - ohne den Sachverhalt zu kennen - schon von Polizeigewalt oder Rassismus zu sprechen ist höchst unprofessionell und reiner Populismus.
Eine mögliche Erklärung:
Polizisten lernen in der sogenannten "L-Stellung" zu stehen. Einer spricht, einer sichert. Der sichernde Beamte steht dabei leicht hinter dem polizeilichen Gegenüber - also nicht im 90° Winkel sondern eher 110°.
Da wir nicht wissen, was de facto passiert ist, gilt sowohl für den Polizisten, als auch für jeden anderen Menschen erstmal eine Unschuldsvermutung. Gesteht man diese dem Polizisten nicht zu, ist das wohl als Diskriminierung zu definieren.
Was wäre denn eigentlich, wenn sich herausstellen würde, dass der Polizist zu Recht geschossen hätte? Oder kommt dieses Szenario in der Welt einiger Foristen nicht vor?
zum Beitrag06.11.2021 , 19:01 Uhr
Was wäre denn - einfach mal in den Wind gesprochen - wenn die Beamten vollkommen richtig gehandelt hätten?
Glaubt er, dass er mitten in einer Maßnahme mit einem Presseausweis winken kann und die Beamten sofort alles stehen und liegen lassen um ihm, dem hochwohlgeborenen Pressevertreter, Rede und Antwort zu stehen?
Er hätte doch, als unbeteiligter Zeuge sein Handy ziehen können und entspannt aus der Distanz das vermeintlich unrechtmäßige Vorgehen der Beamten aufzeichnen und dokumentieren können. Natürlich hat er das aber nicht. Warum eigentlich nicht? Vielleicht wäre dann ans Licht gekommen, dass er vielleicht derjenige war, welcher durch rechtswidriges Verhalten aufgefallen ist. Das gehört dann genauso verfolgt, wie etwaiges Fehlverhalten der Beamten.
zum Beitrag