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05.11.2021 , 22:42 Uhr
Der "liebe" Gesetzgeberhat ein Paradoxon im GVG eingebaut: § 146 GVG: Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.... § 150 GVG : Die Staatsanwaltschaft ist in ihren amtlichen Verrichtungen von den Gerichten unabhängig....Ob das wohl Absicht war?
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