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24.08.2021 , 19:57 Uhr
Zwei Antworten, die völlig unabhängig vom gegebenen Fall Gültigkeit besitzen.
Zitat aus dem Artikel von Fatma Aydemir:
"Will heißen: Ich bin nicht Täter, sondern das eigentliche Opfer."
Warum genau soll jemand, gegen den das Verhren aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde, sich als Täter bekennen?
Zitat aus dem Artikel von Fatma Aydemir:
"Die Ermittlungen bzw. Verfahren werden oft wegen mangelnder Beweislage eingestellt. Feminist_innen kritisieren diese Schwachstelle im Justizsystem seit Jahrzehnten."
Diese "Schwachstelle im Justizsystem" ist eine Grundlage der Rechtsprechung in einem Rechtsstaat, nämlich die Unschuldsvermutung, die Frau Aydemir zuvor ausdrücklich erwähnt hat, hier aber infrage stellt.
Mir ist nicht bekannt, dass Feminist_innen einen solchen Grundpfeiler rechtsstaatlicher Justiz ablehnen.
Sollte das zutreffen, wäre das eine Ungeheuerlichkeit und Anlass zu großer Sorge.
Sollte das nicht zutreffen, dann ist dies eine üble Unterstellung, mit der Frau Aydemir "den Feminist_innen", wer auch immer die sind, keinen Gefallen tut.
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