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23.08.2021 , 12:35 Uhr
"Weder Zwangsverkäufe noch Mietpreisbremsen, die es für Baugesellschaften unattraktiv machen, neue Projekte anzugehen, hält Soldner für den richtigen Weg."
Da der Begriff "Mietpreisbremse" für ein seit 2015 gültiges Bundesgesetz steht, möchte ich hier anmerken, dass nach meinem Verständnis "neue Projekte" von der Mietpreisbremse ausgenommen sind.
"Um den Bau neuer Wohnungen in den angespannten Gebieten nicht zu hemmen, wurde festgelegt, dass die Mietpreisbremse für einen Neubau, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wird, nicht gilt." - www.mietrecht.com/...-gibt-es-ausnahmen
Ist das Verständnis falsch? Andernfalls würde ich darum bitten die Verbreitung von häufig propagierten Falschinformationen zu korrigieren.
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