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Monika Meisterernst
Für Emma:
zum BeitragEin Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu
registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus
Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention.Mehr Infos beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Keine Papiere – keine Geburtsurkunde?