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05.07.2021 , 13:53 Uhr
Sie haben völlig Recht, was Hilfsmöglichkeiten für psychisch Kranke angeht. Es ist kaum möglich, wenn keine Krankheitseinsicht besteht.
Eine kleine Berichtigung habe ich aber: Die einzige Möglichkeit jemanden gegen seinen Willen stationär unterzubringen ist, wenn akute Eigen- oder Fremdgefährung vorliegt - wie das definiert ist liegt im Ermessen des jeweiligen Gutachters/Gerichts. Die Hürden liegen hoch. Aber hier braucht der Betroffene eben keine Krankheitseinsicht haben.
Die aktuelle rechtliche Situation kann - je nach Fall - zum Schutz des freien Willens auch eines einwilligungsunfähigen psychisch Kranken gesehen werden ... oder als Beihilfe zur unterlassen Hilfeleistung.
Es war, ist und bleibt leider ein schwieriges Thema.
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