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03.06.2021 , 11:05 Uhr
Der Großteil der Auftritte der Kinder der SBB bestand in der Vergangenheit nicht im schulischen, sondern im außerschulischen Kontext, so z.B. bei kommerziellen Veranstaltungen wie Nussknacker und Bayadère mit dem Staatsballett. Das sind Beschäftigungen (Arbeitsverhältnisse), für Kinder, die immer einer behördlichen Ausnahmegenehmigung bedürfen, welche beim LaGetsi eingeholt werden muss. Hat ein Arbeitgeber (in diesem Fall das Staatsballet und auch die Schule, weil beide mit den Auftritten der Kinder Geld verdient haben) diese Genehmigung nicht und läßt die Kinder trotzdem auftreten, handelt es sich um verbotene Kinderarbeit. Dafür gibt an der SBB bis heute kein Bewußtsein und vorallem kein Konzept. Ein Schulleiter kann nicht nicht eine behördliche Ausnahmegenehmigung erteilen, er kann es höchstens beantragen und prüfen lassen.
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