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21.08.2023 , 11:20 Uhr
In einer Urlaubsreise die der Autor auf Steuerzahlerkosten fordert lerne ich niemanden und nichts kennen, vor allem keine Kulturen.
zum Beitrag21.08.2023 , 11:18 Uhr
Klassenfahrten etc. haben einen klaren Bezug zum Bildungsauftrag der Schule, sie sind gut und richtig. Auch Mutter-Kind-Kuren (oder fangen wir vlt irgendwann an Eltern-Kind-Kuren zu sagen?) sind gut und richtig. Der Autor fordert ja aber nicht was schon da ist, sondern, dass der Steuerzahler Leisure für junge Leute bezahlt und da hört es für mich einfach mal auf, solange es weit verbreitete Kinderarmut in Deutschland gibt, die um einiges schlimmer ist, als kein Vergnügungsurlaub. Was lerne ich denn durch Urlaubseisen die hier gefordert werden? Gar nichts. Wenn ich eine Kultur kennenlernen möchte, muss ich schon ein halbes Jahr im Ausland leben. Dann nehme ich vielleicht was mit.
zum Beitrag20.08.2023 , 12:26 Uhr
Diese Kolumne ist unlogisch und widersprüchlich. Unangenehme Erfahrungen sind keine verlorene Lebenszeit. Das führt der Autor ja sogar selbst aus, als er sagt, er schwor sich danach, dass sein Leben so später nicht aussehe.
Zudem: Was für ein herablassende Art über die Erwerbsarbeit von Millionen anderen Menschen zu sprechen!
Junge Menschen sollten reisen? Wozu? Was kann ich in der Ferne lernen, was ich hier nicht lernen kann? Reisen ist eine Bereicherung, sicher, aber es ist nicht notwendig. Dafür eine Steuer einzuführen, bei denjenigen die den Laden sowieso am Laufen halten ist absurd. Zumal wir in einem Land leben, in dem es an ganz anderen Dingen mangelt. Für so etwas werden unsere Steuern hoffentlich nie verwendet. Wenn wir die Ausgaben des Staates auf Kernaufgaben beschränken würden und keine Träumereien, wäre vielleicht auch genug Geld dafür da, alle Kinder und Jugendlichen vernünftig durch die Schule zu bringen und sie mit gesundem Essen zu versorgen. Ich kann nicht verstehen, wie man Urlaubsreisen auf Kosten anderer fordern kann. Irgendwann ist es auch mal genug.
zum Beitrag15.06.2023 , 12:51 Uhr
Ich finde es nicht förderlich im Zusammenhang mit den aktuellen Vorwürfen zu diesem Zeitpunkt es so darzustellen, als sei es ein Fakt, dass es ein System sexualisierter Gewalt gab.
zum Beitrag15.06.2023 , 08:26 Uhr
Ich finde das Vorgehen der Band und ihrer Anwälte angemessen unter der Prämisse, dass die Vorwürfe falsch sind
zum Beitrag06.03.2023 , 10:30 Uhr
Ich glaube, dass Frau Wagenknecht auf den Bruch hofft. Sie ist sehr beliebt bei der Basis. Würde die Parteispitze Frau Wagenknecht brüskieren mit einem Rauswurf, könnte Sie die Märtyrerkarte ziehen und weite Teile der bisher hin- und hergerissenen Basis würden ihr womöglich in eine neue Partei folgen. Die Partei tut gut daran auf Zeit zu spielen.
zum Beitrag20.02.2023 , 09:26 Uhr
Ich bin von der Richtigkeit dieser Meldung sehr überzeugt.
Wird wohl Zeit, dass wir mal wieder etwas Demokratie in den mittleren Osten bringen.
zum Beitrag30.09.2021 , 08:57 Uhr
Oder wir führen einen Test vor der Wahl ein zu verschiedenen Fragen über das Funktionieren der Gesellschaft. Da könnte dann zum Beispiel auch jemand aussortiert werden, dem nicht bewusst ist, dass das Beziehen von Rente keine Abhängigkeit ist, sondern das Resultat von 45 Jahren Einzahlen in eine Sozialversicherung. Mit mathematischen Fragen könnte man auch Leute aussortieren, die glauben, dass ein sozial abhängiger 20 Jähriger Student/Azubi im Regelfall mehr zum Staatshaushalt beiträgt, als ein 80-Jähriger, der Rente bezieht, Aktien und ein Haus hat und seine Ausgaben voll versteuert.
zum Beitrag16.04.2021 , 10:06 Uhr
1. "Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man zum Beispiel, wenn ein Kind in der Familie missbraucht, geschlagen oder vernachlässigt wird"
Ja, aber auch die Einhaltung der Schulpflicht fällt darunter (statt aller: OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2014 – Az. 4 UFH 1/14 ).Da hat der Amtsrichter recht. Die Einschränkung der Schulpflicht gefährdet das Kindeswohl und wir müssen auch während Corona nicht so tun, als sei das anders.
2. "Dass der Familienrichter sich hier weit jenseits seiner Zuständigkeit bewegt, ist [...] offensichtlich"
Das ist nicht zutreffend. Dieses Thema wird in Fachkreisen zur Zeit diskutiert. Es gibt gewichtige Argumente für beide Seiten.
3. "So hat etwa der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim schon im Oktober 2020 [...]"
Es mag ja sein, dass es vor einem halben Jahr eine Prüfung dieser Frage gab, mittlerweile sitzen die Kinder aber ein gutes Jahr mit Maske in der Schule. Die Auswirkungen sind nun viel besser überprüfbar. Die Sachlage ist ein halbes Jahr nach der Entscheidung des VGH eine andere.
4. "Ein zusätzliches Problem bringt Dettmars Beschluss, weil er die Maskenpflicht aufhebt [...] für alle MitschülerInnen [...] Auch dieser Exzess ist allem Anschein nach rechtswidrig – "
Nein, die Anordnung mag rechtswidrig sein, sicher aber nicht offensichtlich. Wer den Beschluss liest, erkennt, dass es dem Richter darum geht zugunsten der Antragsteller einen normalen Schulbetrieb herzustellen. Das funktioniert nur durch Aufheben er Maßnahmen insgesamt.
5. "Angesichts seines missionarischen Eifers [...]"
Der Richter scheint tatsächlich eifrig, aber das ist eigentlich eine gute Eigenschaft. Der Beschluss mag falsch sein, aber was ist an den Argumenten inhaltlich falsch? Die Gefährdung des Kindeswohls ist offenkundig. Da liegt auch gar nicht der Hase im Pfeffer, sondern in der Abwägung gegen den Infektionsschutz. Die Entscheidung ist ein Plädoyer im Sinne der Kinder, aber nicht das letzte Wort. Gut so! Wir müssen über diese Dinge streiten!
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