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16.03.2021 , 10:20 Uhr
Herr Sternitzke, hat in vielen Bereichen recht. Das die Sanktionen zur Verantwortung für falsche Beratung gemacht werden ist jedoch eine Ideologische Betrachtung, um sich nicht den tatsächlichen, auch menschenverachtenden, Erfahrungen in den Jobcenter zu stellen. Die 2012, viel zu spät, eingeführten Beratungskonzeption (BeKo) der BA/Jobcenter stellt klar, dass die Sanktionen niemals als Motivationsinstrument dienen können. Sie sind letztes Instrument bei einer fehlenden Mitwirkung. Motivation kann auch nicht verordnet werden, sondern nur mit Augenhöhe und Wertschätzung in einer Beratung angeschoben werden. Klingt lächerlich? Ist aber die Grundlage unseres Dienstleitungsauftrages! Das Problem der Bundesagentur/Jobcenter liegt darin, kein nachhaltiges Konzept für die Qualität in der Beratung nachzuhalten und zu verstetigen. Zielvorgaben für die Kundenkontaktdichte, die Maßnahmenbesetzung und Integrationen werden ohne Wirkungsprüfung jedes Jahr verstetigt. Dieser Zahlendruck bei „Fallzahlen“ von 250 -350 Kunden kann sogenannte individuelle und passgenaue Unterstützung kaum sicherzustellen. Damit sind die Kunden den individuellen – willkürlichen -Anspruchsverhalten Ihrer Ansprechpartner im Positiven wie im Negativen ausgesetzt.
Es würde den Kritikern der Jobcenter gut tun auch die Erfolge zu beleuchten und welche Chancen durch Weiterbildung und Umschulungen, Orientierung, Sprachkenntnissen, oder Beschäftigungsangebote jenseits des ersten Arbeitsmarktes gewährleistet werden.
Eine Grundsicherung die nur Rechte ohne Verpflichtungen anbietet ist unsolidarisch. Gegenüber denen die diese Absicherung finanzieren. Aber vielmehr gegen über denen die nicht in der Lage, sind aus eigenem Antrieb beruflich und persönlich Perspektiven zu entwickeln. Diese werden mit der Illusion eines auskömmlichen Grundeinkommens aus Solidargemeinschaft ausgeschossen.
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