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08.01.2021 , 09:50 Uhr
Die allgemeine historische Bedeutung des Falles ist nach der aktuellen Gesetzesfassung leider nicht ausreichend. Es geht speziell um die besondere Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland, die bei einem reinen Auslandsverfahren nicht auf der Hand liegt (m.E. hier aber trotzdem zu bejahen ist).
zum Beitrag08.01.2021 , 09:47 Uhr
Leider nicht. Die einzige Möglichkeit, die gesehen habe, wäre, Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Wissenschaftsfreiheit einzulegen - die ist aber nur mittelbar betroffen; daher schien mir das nicht sehr aussichtsreich.
zum Beitrag