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30.12.2020 , 12:05 Uhr
Dies sollte eine Antwort auf den Kommentar von Drabiniok Dieter sein ...
zum Beitrag30.12.2020 , 11:10 Uhr
1. Dann muss der Staat gegen diesen Schwarzmarkt vorgehen. Einfach den gesamten legalen Markt verbieten darf er nicht.
2. Dann müssten die Ordungsämter ihre Kapazitäten erhöhen.
3. Dann verwirklicht sich ein Risiko, dass mündige Bürger*innen sehenden Auges eingegangen sind.
4. Dann gibt es noch keine "Herdenimmunität".
5. Dann (also nach Ablauf des Impfschutzes) wären ggf. Grundrechtseinschränkungen wieder gerechtfertigt. Wenn der Staat Regeln aufstellt, ist es seine Aufgabe, deten Einhaltung zu kontrollieren. P.S. Wie der Autor bereits dargelegt hat, geht es nicht um "Privilegien", sondern um Grundrechte von infektionsschutzrechtlichen Nicht-Störern (soweit eine Impfung tatsächlich dazu führt, dass man weniger oder nicht mehr ansteckend ist).
6. Dann würde ggf. wieder mehr mit echten Argumenten statt an der Sache vorbeigehenden Fragen gearbeitet werden.
Keiner det Sachverhalte, die Grundlage ihrer Fragen sind, rechtfertigt auch nur im Ansatz, dass der Staat Bürger*innen verbieten darf, anhand des Impfstatus zwischen anderen Bürger*innen zu differenzieren. Sie unterliegen dem (in Coronazeiten weit verbreiteten) Missverständnis, dass nicht Verbote, sondern deren Aufhebung einer Rechtfertigung bedürfen.
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