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23.06.2014 , 17:50 Uhr
"Wenn die Behörde wirklich Null-Euro-Kräfte plant, dann beginnt sie mit Zwangsarbeit, die in Deutschland verboten ist."
Interessant. Wer unter Androhung des Verlustes seiner Grundrechte (Existenzminimum) zur Arbeit gezwungen wird, aber den Mehraufwand (keinen Lohn!) bekommt, leistet keine Zwangsarbeit, weil er die Kosten, die seine Tätigkeit verursacht, erstattet bekommt?
Nun, das sehe ich anders, und die "Rügen" aus Brüssel belegen diese Rechtsauffassung.
zum Beitrag23.06.2014 , 17:35 Uhr
Das ist so nicht richtig, denn diese Regelung gilt für Einkommen. Bei einer Arbeitsgelegenheit wird aber nur der Mehraufwand entschädigt, der durch die Tätigkeit entsteht, der wird nicht angerechnet.
Fraglich ist, warum dieser Mehraufwand von Teilnehmern der angedachten Maßnahmen vom Regelsatz zu tragen sind, denn solche Kosten sind darin nicht enthalten. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis diese Variante der Sklaverei abgeschafft wird und die ersten Nachzahlungen gerichtlich durchgesetzt werden.
zum Beitrag