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28.11.2020 , 08:48 Uhr
Es findet dort aber gerade nicht eine Abstimmung für oder gegen die Abschaffung des ÖR statt, sondern ob die bestehenden Gebühren erhöht werden sollen oder nicht.
Zu dieser Frage mit Nein zu antworten bekundet die dortige CDU bereits seit geraumer Zeit, genauer gesagt schon bevor es überhaupt die AFD gab.
Es kann doch auch nicht wirklich ernsthaft geglaubt werden, dass nur wenn Partei/Mensch was auch immer in Einzelfällen das gleiche Abstimmungsverhalten wie die AFD hat, auch wenn die Gründe dahinter nichts miteinander zu tun haben, der/die so Abstimmenden zu Faschisten/Nazis werden.
Genau mit so einer Sichtweise überhöht man doch gerade die Faschisten und gibt ihnen Macht wo sie eigentlich gar keine haben.
zum Beitrag24.11.2020 , 21:58 Uhr
Als Einordnung bleibt allerdings zu erwähnen, dass der strafrechtlich Tatbestand der Vergewaltigung erst 1997 auf die Ehe ausgeweitet wurde, die Handlung des erzwungenen sexuellen Übergriffs/Vergewaltigung in der Ehe aber auch davor natürlich nicht straffrei oder gar erlaubt war.
Unter den Normen für Nötigung oder Körperverletzung war auch davor jeglicher gewaltvolle (bei Nötigung auch nicht nur körperliche Gewalt) Übergriff auf Partner*in strafbar.
Der genannte Fall von Fiona Fuchs macht aber auch nochmals deutlich wo die Problematik in solchen Fällen liegt. Alles kann sich genau so zugetragen haben wie berichtet. Allerdings kann sich auch alles vollkommen anders zugetragen haben. Beweise liegen nicht vor und selbst die Betroffene kann keine vollständigen Angaben zur Tat machen.
Letztlich muss es in einem rechtstaatlichen Verfahren eben nicht (nur) darauf ankommen ob man Version A oder Version B glaubt, sondern ob genügend Beweise oder Indizien vorliegen die ausreichen um einem Menschen seine Freiheit zu entziehen.
Das Verfahren eingestellt oder sogar gar nicht erst eröffnet werden bedeutet eben nicht, dass man den Anschuldigungen kein Gehör schenkt oder der betroffenen Person nicht glaubt, sondern dass nicht erkennbar ist, dass ein Verfahren a) mehr Licht in den Sachverhalt bringen kann und b) zu einer Verurteilung führen könnte.
zum Beitrag