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08.10.2020 , 14:35 Uhr
Die StVO priorisiert den Kfz-Verkehr. Soll dieser zugunsten von Radfahrenden eingeschränkt werden, musste die Kommune bis vor 5 Jahren noch sehr hohe Gefahren für den Radverkehr beweisen. Man hat zwar 2016 die Schwelle etwas gesenkt, eine konkrete Gefährlichkeit der Lage muss man aber immer noch beweisen. So kann man das vielleicht in 3 Sätzen zusammenfassen...
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