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29.06.2023 , 21:08 Uhr
Die Annahme des Bundesrechnungshofes ist aus mehreren Gründen falsch: - Unterstellung der Alltagsnutzung: jeder Oldtimerversicherer verlangt das Vorhandenseien eines Alltagsfahrzeuges, ansonsten wird keine elektronische Versicherungsbestätigung zur Zulassung eines Oldtimers ausgegeben. - Oldtimertarife von Versicherungen haben eine max. Jahreskilometerbegrenzung, die weit unter denen herrkömlicher Versicherungstarife liegt. - ein Oldtimer lässt sich, im Gegensatz zu einem normalen alten PKW Vollkako versichern, dadurch erzielt der Staat Versicherungssteuermehreinnahmen.
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