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05.08.2020 , 19:36 Uhr
Natürlich ist es strafprozessual völlig korrekt, dass der Verteidiger die Erklärung des Angeklagten verliest. Aber das Manöver ist durchschaubar: Wie komme ich um die Sicherungsverwahrung herum? Oder die besondere Schwere der Schuld? Ehrlicher (wenn er es denn ehrlich gemeint hätte) wäre es gewesen, selbst zu reden. Aber ich - natürlich nur aus der Ferne bzw. aufgrund der Berichterstattung - glaube dem Angeklagten kein Wort der Reue.
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