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24.07.2020 , 20:47 Uhr
Insgesamt geht bei der Berichterstattung doch vieles durcheinander und es werden voreilig Schlüsse in jede Richtung gezogen. Die Abschaffung der DPR scheint das erste Bauernopfer zu sein. Bei dem Budget das die DPR zur Verfügung hatte kann man sich relativ schnell denken wie groß die Personalkapazitäten sind, was vorher niemanden in der Politik gestört hat.
Die Prüfer von EY scheinen als nächstes dran zu sein. Aus meiner Sicht ist die Sache allerdings nicht so einfach wie überall dargestellt nach dem Motto die waren zu blöd eine Bankbestätigung abzustimmen.
Im Bestätigungsvermerk 2018 hat EY einen Hinweis nach IDW PS 406 erteilt der sich mit den Problemen der Scheingeschäfte befasst. Ein Hinweis führt natürlich immer noch nicht zu einer Einschränkung des Testates aber es zeigt zumindest, dass sich EY mit der Thematik intensiv auseinander gesetzt haben muss und das ganze auch entsprechend dokumentiert haben muss. Aus meiner persönlichen Erfahrung würde das bedeuten, dass sich die Thematik von erfahrenen Prüfern angeschaut wurde und auch im Team mit den leitenden Partnern besprochen wurde. Darüber Hinaus ist in einem solchen Sachverhalt zwingen die interne begleitende QA einzubeziehen und aufgrund des potenziellen Reputationsschadens gehe ich davon aus, dass die Thematik auch intern zusätzlich über die Fachabteilung konsultiert wurden ist. Alles andere würde mich überraschen.
Fall dem so ist kann ich mir nicht vorstellen, dass man EY ein Fehlverhalten vorwerfen kann. Die Prüfung ist gewissenhaft durchzuführen, dass heißt aber nicht das der Bestätigungsvermerk absolute Sicherheit bittet. Er bittet hinreichende Sicherheit.
Entscheidend wird aus meiner Sicht sein, was die APAS bzw. WPK feststellen wird. Danach kann man sich objektiv ein Urteil darüber erlauben, ob von Seiten EY ein Fehlverhalten vorliegt.
Die diskutierten Maßnahmen gehen aus meiner Sicht in großen Teilen an der Sache vorbei. Hier sollte man die Prüfung durch APAS und WPK abwarten.
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