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20.07.2020 , 20:50 Uhr
Nach §86 StGB ist die Benutzung rechtsextremer Symbole und Parolen eine Straftat und ein Offizialdelikt. Es muss also gar keine Anzeige gemacht werden. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen von sich aus tätig werden. Sie hätten also bereits einschreiten müssen. Leider ist bei manchen Polizeistellen aber auch braune Brut eingeschleust. D. hat in den hoheitlichen Strukturen ein Problem und zu wenig Tatkraft. Ein Trauerspiel.
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