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07.06.2020 , 15:35 Uhr
Wenn ich es richtig sehe, kommt von 112 seit 1949 ernannten Verfassungsrichtern nicht ein einziger aus Bremen, nicht einer!!
de.wikipedia.org/w...erfassungsgerichts
„Aus“ dem „Osten“ kamen dagegen doch bald 20: Sechs aus Sachsen, zwei aus Brandenburg, einer aus Thüringen … wieder einige aus Berlin, dort mal so, mal so, - neun weitere wurden sogar noch in damals Pommern und Schlesien geboren.
Aber im Ernst:
Mir ist unklar, welchen spezifischen Ostblick Jes Möller als erster mit „DDR-Erfahrung“ am Gericht eigentlich vertreten sollte. Natürlich nicht den derjenigen, die für die Zeit von 1949 bis 1989 stehen (was man für die Vergangenheit durchaus auch als Defizit betrachten kann), er war ja Oppositioneller. Nach der Wende wurde er schnell SPD’ler und verbeamteter Richter, als Stimme des Ostens, als Fürsprecher und Mahner ostdeutscher Interessen ist er in den für den Osten schwierigen letzten 30 Jahren nicht wirklich aufgefallen, er blieb doch vor allem unbekannt, seinem Wahl-Heimatland Brandenburg verbunden und SPD-Mitglied.
Und was könnten ein aus welcher Zeit auch immer stammender spezifischer Ost-Blick und eine mehr als ehrenvolle Dissidenten-Zeit vor 30-40 Jahren überhaupt zur Qualität der gegenwärtigen Auslegung der Menschen- und Bürgerrechte beitragen? Im ersten Senat und besonders auf dem konkreten Posten?
Um die besondere Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit und des Datenschutzes kann man auch ohne Ost-Biographie wissen, um die besonderen gegenwärtigen Gefahren der wohl eher nach 2000 entstandenen Internet-Gesellschaft aber doch viel besser bei Vorbefassung mit dem Thema, ganz gleich wo.
Keine Frage, bei einer im Vergleich zu seinen Mitbewerbern gleichen Eignung sollte die Wahl stets auf Jes Möller fallen. Anderenfalls aber auch nicht.
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