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17.07.2025 , 08:19 Uhr
Sorry, aber das ist so nicht richtig. Der Verstoß gegen eine Gewaltschutzanordnung ist AUCH strafbar, siehe §4 Gewaltschutzgesetz. Ordnungsgeld kann zusätzlich beantragt werden.
zum Beitrag05.06.2025 , 08:01 Uhr
Was Sie hier so fröhlich erzählen ist Betrug und kann, neben strafrechtlichen Konsequenzen, auch erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
zum Beitrag12.12.2023 , 08:50 Uhr
Smoke me a kipper, I'll be back for breakfast.
zum Beitrag02.06.2020 , 21:07 Uhr
Auch hier wieder die Falschmeldung, dass Mieten zwei Jahre gestundet sind. Es kann lediglich nicht gekündigt werden, wenn innerhalb von zwei Jahren gezahlt wird. Da die Mieten aber fällig bleiben, kann der Vermieter die Mieten sofort einklagen, mit den damit verbundenen Kosten für die Mieter.
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