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meine Kommentare
15.06.2021 , 19:59 Uhr
Ich hab das aus den Angaben der Autorin des Artikels, Sarah Zaheer. Hier noch einmal für Sie selber zum Nachlesen.
twitter.com/sarahz...404485398269673483
zum Beitrag14.06.2021 , 21:06 Uhr
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Die Moderation
zum Beitrag23.04.2020 , 11:31 Uhr
Natürlich kann man sich fürs Zuckerfest Urlaub nehmen, aber warum haben dann Muslime an Ostern, Weihnachten, Pfingsten, Christi Himmelfahrt und je nach Bundesland an noch dutzend anderen christlichen Feiertagen frei, die für Muslime irrelevant sind, für die sich Christen aber keinen Urlaub nehmen müssen. Das hat nichts mit Gleichberechtigung und Religionsfreiheit zu tun. Warum nicht einfach ein paar christliche Feiertage, die sowie die wenigsten feiern und sich einfach nur über die feien Tage freuen, und dann wichtige Feiertage anderer Religionen aufnehmen, die das muslimische Zuckerfest und Opferfest oder das jüdische Pessach oder Jom Kippur und dann zusammen feieren und voneinander lernen.
zum Beitrag23.04.2020 , 11:22 Uhr
Wie Sie dem Artikel sicher entnommen haben, ging es keinenfalls darum, fünf Mal am Tag zum Gebet zu rufen, sondern lediglich freitags zum Freitagsgebet, welches mittags stattfindet. Wenn am Sonntag die Glocken zum Gottesdienst rufen, warum darf dann nicht einmal die Woche der Muezzin zum Gebet rufen? Alle oder keiner, nur dann ist es wirkliche Gleiberechtigung und Religionsfreiheit
zum Beitrag