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09.03.2020 , 09:47 Uhr
Laut DPolG "muss die Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Kernbereich hoheitlichen Handelns grundsätzlich kostenfrei bleiben." Quelle: www.dpolg.de/ueber...ung-polizeikosten/
"Die Grenze ist immer da erreicht, wo [...] das geforderte Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verletzt wird." Quelle: www.dbb.de/beamte/...e-und-politik.html
Vergleiche hierzu §60 BBG: www.gesetze-im-int...bbg_2009/__60.html
Damit dürfte die Grundlage für eine Verfassungsklage hoffentlich gegeben sein.
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