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28.02.2020 , 15:37 Uhr
www.kostenlose-urt...organisationen.htm
Ich wundere mich nur wie jemand die selbe Sprache anwendet wie diejenigen über die er sich beklagt ohne sich auch nur ein bischen in die Materie eingelesen zu haben
zum Beitrag28.02.2020 , 10:36 Uhr
"Wenn der Angeklagte den rechten Arm erhoben hätte, dann offensichtlich - wie auch der AfD Zeuge wohl sagte - als Form des satirischen Protests gegen die Nazis. Damit wäre die Handlung nicht nach §86a StGB strafbar." Darum geht es nicht. Es geht um die Verwendung von verbotenen Symbolen in der Öffentlichkeit. Der kleine Maximilian am Strassenrand nimmt das gar nicht so auf wie der Parteivertretter. Wie sagte meine Grundschullehrerin immer: Erst Gehirn einschalten und dann reden oder handeln.
zum Beitrag