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27.02.2020 , 14:55 Uhr
Dafür, dass Herr Rath promovierter Jurist ist, ist sein Kommentar erstaunlich unjuristisch. Die Funktion des Verfassungsgerichts ist es meines Erachtens übrigens gerade nicht, die Mehrheit vor der Minderheit zu schützen, sondern der Verfassung zur Geltung zu verhelfen. Und dass der Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative darin hat, wie er verschiedene Verfassungsgüter in Einklang bringt, schützt gerade davor, dass das Verfassungsgericht sich zum Gesetzgeber aufspielt (Stichwort Gewaltenteilung). Ich jedenfalls möchte nicht, dass eine Richterin unterm Kopftuch entscheidet, sondern vorm Gesetz. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, es würde mich auch stören, wenn ich von jemandem in Mönchskutte gerichtet würde.
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