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20.02.2020 , 16:11 Uhr
Ich war, wie der Verfasser, Prozessbeobachter und hatte den Angeklagten intensiv vorbereitet auf das was ihn erwartet und ihm klar gemacht, dass er sowieso wieder verurteilt wird. Im Bericht fehlt ein kleines Detail, dass die Willkür dieses Urteils klar macht. Am Amtsgericht wurde festgehalten, dass der Polizist KHK Schr. “einen Hitlergruss” gesehen hatte. Dies wurde vom Polizisten vehement verneint. Er habe das auch nicht am Amtsgericht gesagt. Von daher hätte es schon eine deutliche Differenz zum Urteil des Amtsgerichts geben müssen, da erstens nur noch der Gruß übrig blieb und zweitens die Aussage des Berichterstatters falsch Eingang in das erstinstanzliche Urteil einging. In meinen Augen hat sich das Gericht und der Vorsitzende selbst beschädigt. Auch die Drohung der verbissenen Staatsanwältin die Lebensgefährtin wegen Falschaussage zu belangen während diese noch aussagt ist leider von mir nicht zum ersten Mal am Landgericht Nürnberg-Fürth beobachtet worden. Dasselbe geschah beim zweiten GFE-Prozess. Aber herzlichen Dank für den sorgfältigen Artikel.
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