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06.02.2020 , 15:15 Uhr
Das ist die absolute Ausnahme und keine rechtlich verbindliche und verlässliche Regelleistung wie z.B. eine Ausbildungsvergütung. Nämlich dann, wenn sich eine Kita (bzw. ihr Träger) bereit erklärt, einen Vertrag mit den jungen Leuten als Hilfskraft zu machen. Die Kosten dafür werden von den Ländern allermeistens gar nicht refinanziert. Wo wird denn eine solche "Ausbildungsvergütung" gezahlt? (PS: Eine Ausbildungsvergütung ist es gar nicht, es ist - wenn überhaupt - nur ein normaler Arbeitsvertrag.)
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