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17.12.2019 , 16:48 Uhr
Vielen Dank für diesen informativen Artikel. Darin wird auf § 39a des Bundesbehindertengesetzes verwiesen. Damit könnte der Eindruck entstehen, dass es in Deutschland bereits eine gesetzliche Regelung über Assistenzhunde gibt. Das ist aber nicht richtig. § 39a Bundesbehindertengesetz ist eine Regelung aus Österreich, gilt also nicht für Deutschland. Im Zusammenhang mit dem jetzt geplanten Assistenzhundegesetz für Deutschland wird aber diskutiert, ob und inwieweit § 39a des (österreichischen) Bundesbehindertengesetzes Vorbild sein könnte.
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