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09.12.2019 , 01:15 Uhr
Elroy Banks Die Sachbeschädigung ist verboten. Sie wird aber dennoch mit ihren Aktionen viele BürgerInnen auf ihrer Seite haben. Es wäre gut, in so aufgeheizten Zeiten nicht zu suggerieren, als sei die Aktion deshalb verboten, weil sie Hakenkreuze übermalt hat, es ging um die Sachbeschädigung als solche. Die Hakenkreuzschmierereien sind genauso verboten. Hätte sie bunte Ostereier übermalt, wäre es genauso Sachbeschädigung gewesen. Mehrere Verfahren wurden ja auch eingestellt, vermutlich, weil die Richter die Aktionen selbst gut finden. XD
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