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09.11.2019 , 07:04 Uhr
Haben wir immer schon so gemacht zählt nicht mehr - Jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern 1684 BGB 💗 Wenn es ums Kindeswohl geht, sollte immer das Kind der Kläger sein 💗 Eltern sollten einen Anwalt für das Kind und dessen Umgangsrechtsverteidigung bestellen, wenn der Vormund und der Verfahrensbeistand die Kindesrechte gem. §§ 1684, 1685 BGB nicht ernsthaft umsetzen wollen. bewusstscout.de/20...ist-eine-straftat/
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