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29.09.2019 , 18:26 Uhr
Die Grundrente mit einer Gerechtigkeitsdiskussion zu verbinden ist allenfalls scheinlogisch. ‚Gerechtigkeit’ ist unter den gegebenen Verhältnissen keine argumentativ zu verteidigende Kategorie sondern Ausdruck ideologisch motivierter Vorurteile. Die Erbschaftssteuer unter Gerechtigkeitsaspekten zu hinterfragen ist lächerlich, eine im Vergleich zum Spitzensteuersatz für Arbeitseinkommen nur halb so hohe Kapitalertragssteuer ist es nicht minder, und die Umsatzsteuer für gerecht zu halten, bei der jedermann, der Großinvestor und der Bezieher von Hartz Vier oder einer Kleinrente seine 19% für den jeweiligen Konsum zu zahlen hat, ist offenbar abwegig. Diese Liste ließe sich leicht fortsetzen. Hubertus Heil hätte, bevor er diese befremdliche aber auch absehbare Debatte zuließ, den Begriff ‚Rente’ meiden und stattdessen, wie die Grünen, ein Bürgergeld fordern müssen. Die Funktion dieser Forderung ist die Entkoppelung von durch geleistete Beiträge erworbenen Ansprüchen von einer den Wohlstand insbesondere der Kleinverdiener und Rentner fördernde staatlichen Leistung. Dass eine solche Leistung kein unangemessenes Geschenkwäre, leuchtet jedem ein, der sich klarmacht, dass der Besitz von Kapital angesichts rasanter Profitabilitätssteigerungen Einkommen zwangsläufig zuungunsten derer verschiebt, die lediglich ihre Arbeitskraft zu Markte tragen. Die Profiteure dieser strukturellen Ausbeutung einerseits in die Pflicht zu nehmen und andererseits nicht nachzurechnen, ob nicht gerade diese auch noch von diesem für sie insgesamt belanglosen Zubrot unangemessen profitieren, würde den Apparat einsparen dessen es zur Kontrolle bedürfte und die gesellschaftliche Atmosphäre entspannen helfen, die angesichts der schrägen Verteilung von Last und Lust im Lande zunehmend giftiger wird. Ich finde die Einführung eines Bürgergeldes logisch und angemessen, das mit gar nichts, auch nicht mit kleiner oder großer Rente verrechnet wird und bezahlt wird von denen, die unangemessen von strukturellen
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