Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
14.03.2020 , 19:21 Uhr
In Coronazeiten darf der Staat nicht nur die Profite der Unternehmen sichern, sondern er muss auch die Beschäftigten unbegrenzt unterstützen! Großen und kleinen Unternehmen wird von der Politik unbegrenzte Unterstützung zugesichert. Kredite, Bürgschaften, Steuerstundungen, vereinfachte und durch Sozialkassen subventionierte Kurzarbeit sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abfedern und die Konkurrenzfähigkeit und qualifizierte Arbeitskraft im Unternehmen sichern. Gut so! Aber was sollen die Beschäftigten tun, die wegen Kita- und Schulschließung ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können? Man verweist die betroffenen Eltern aktuell auf den Paragraphen 616 des BGB zur vorübergehenden Arbeitsverhinderung, was fachlich richtig sein mag, aber praktisch realitätsfern ist, weil undurchsetzbar. Alternativ soll man Überstunden abbauen, (unbezahlten) Urlaub nehmen oder gar mit dem Arbeitgeber „im Gespräch bleiben". Aber selbst wenn man zu Hause bleiben dürfte, stellt sich noch die Frage: Wer bezahlt? Keiner darf nicht die Antwort sein! Weiß nicht so genau - auch nicht. So nicht! Arbeitsplätze retten - ja. Aber die Arbeitenden dürfen nicht alleine durch ihren finanziellen Beitrag für noch größere Exportüberschüsse der Unternehmen nach der Corona-Krise sorgen. Der Staat muss hier auch den Beschäftigten seine unbegrezte Unterstützung zusichern. Mit genauso klarer und eindeutiger Regelung für solidarisches Handeln sorgen und Existenzängsten vorbeugen. Wer wegen einer angeordneten Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu Hause bleiben muss, bekommt den Lohn weitergezahlt. Wer in Corona-Kurzarbeit geschickt wird, darf nicht alleine unter finanziellen Einbußen leiden. Corona-Kurzarbeit darf nicht nur zugunsten der Unternehmen vereinfacht werden. Während den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden, muss den betroffenen Beschäftigten eine genauso hohe Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zustehen.
zum Beitrag05.10.2019 , 07:37 Uhr
Soweit sind wir schon gekommen. O-Ton des Bundesheimatministers Seehofer in der Tagesschau am Freitag, den 4. Oktober: "Je mehr wir und je besser wir mit der türkischen Regierung in der Migrationspolitik zusammenarbeiten, desto weniger Flüchtlinge kommen nach Deutschland. Das ist das deutsche Interesse, das ich bei dieser Reise vertreten habe". Und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Stimme aus dem Off, die zu dieser Aussage etwas Kritisches anzumerken hätte. Es ist schon traurig genug, dass das deutsche Interesse nicht darin liegt, die Ursachen der Flucht zu bekämpfen. Und noch nicht einmal darin, den geflüchteten Menschen menschenwürdige Unterkünfte, medizinische Versorgung und sonstige Hilfe zu sichern, die den Mindestanforderungen an eine unantastbare Menschenwürde entspricht. Noch viel beängstigender jedoch, dass ein Bundesminister in der Tagesschau noch nicht einmal mehr sagen muss, dass das das deutsche Interesse wäre. Man spricht neuerdings Klartext. Und keinem fällt es auf! Wie weit sind wir denn schon gekommen?
zum Beitrag12.09.2019 , 15:25 Uhr
Wer dachte, dass der 10-Punkte-Katalog für "deutsche Leitkultur" von Wir-sind-nicht-Burka De Maiziére im medialen Überangebot wie andere regelmäßig erscheinenden 10-Punkte-Pläne verstaubt, und das Seehofersche Heimatmuseum-ähm-Ministerium weggelächelt hat, erlebt nun die Fortsetzung auf der europäischen Bühne presented by Europa-war-meine-erste-Heimat von der Leyen. In der neuen EU-Kommission soll nun gar ein ganzer Vizepräsident mit dem überlebenswichtigen Aufgabenbereich "Protecting our European Way of Life" betraut werden. Auf Deutsch: „Unseren europäischen Lebensstil schützen“. Wer sich nun fragen sollte, wer es noch nicht wusste: Zum europäischen Lebensstil zählen die Abwehr von „irregulären“ Flüchtlingen, der Grenzschutz und die Anwerbung von Fachkräften aus Drittländern. Orwellsches New Speech in reinster Form! Und wer wäre für diese anspruchsvolle Aufgabe besser geeignet als ein Grieche, der als bisheriger Chefsprecher der EU-Kommissionn für Flüchtlingsfragen zuständig war und auf die Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsdeals sowie die Verteidigung vor Flüchtenden an der EU-Außengrenze pochte. „Unseren europäischen Lebensstil schützen“ heißt Abschottung nach außen und weiter so nach innen. Beides gefährlich, nicht zeitgemäß und erst recht nicht zukunftsorientiert. Gehört das zum europäischen Lebensstil?
zum Beitrag14.08.2019 , 13:43 Uhr
Ein "Arbeit-von-morgen-Gesetz" sollte das Zeug, die Bedeutung und die Strahlkraft haben, um das große Zukunftsthema einer sozialdemokratischen Partei zu sein! Um mutig an Regeln für die technologische Zukunft zu arbeiten, die alle Menschen, die von ihrer Arbeit leben, direkt und persönlich betreffen. Die alle Arbeitenden hinter einem für sie überlebenswichtigen Projekt heute und morgen vereinen kann! Die Überschrift weckt solche berechtigten Erwartungen auf eine große Zukunftsvision in Paragraphen. Der geplante Inhalt erfüllt diese Erwartungen aber bei weitem nicht. Ein "Arbeit-von-morgen-Gesetz", das als Kernpunkte nur eine arbeitnehmerfreundlichere Beantragung des Kurzarbeitergeldes und verpflichtende Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit enthält, beunruhigt mich eher. Sollen wir mit Arbeit von morgen Kurzarbeit -> Arbeitsagentur -> Kurzarbeitergeld auf Kosten der Allgemeinheit verbinden? Ist das die Vision einer zukünftigen Arbeitswelt, die damit vermittelt werden soll? Ernsthaft, ist der Schuss immer noch nicht gehört worden? Hieße es "Schutz-vor-Jobverlust-im-Falle-einer Wirtschaftskrise-Gesetz", entspräche es inhaltlich dem berechtigten Anspruch aller Arbeitenden an die (sozialdemokratische) Politik, rechtzeitig und beruhigend für ein soziales Auffangnetz mit Zukunftsabsicherung bei drohendem wirtschaftlichen Fall zu sorgen. Dann fehlte nur noch der Absatz über Unternehmen, die von der Transformation der Arbeitswelt profitieren und endlich durch faire Umverteilung der Digitalisierungsdividende an den Sozialkosten beteiligt werden müssen. Aber ein "Arbeit-von-morgen-Gesetz" muss mehr sein als nur soziale Härten abzufedern! Es böte die Chance eines längst überfälligen einheitlichen Arbeitsgesetzes in Deutschland, das die Herausforderungen der neuen Arbeitswelt im digitalen Wandel als ein Ganzes erkennt und regelt! Hat noch jemand Mut, sich dieses Themas ernsthaft anzunehmen und eine breite gesellschaftliche Diskussion über Arbeit von morgen zu führen?
zum Beitrag