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17.12.2014 , 19:09 Uhr
"Laut Staatsanwaltschaft soll der mutmaßliche Täter früher einmal in psychologischer Behandlung gewesen sein." steht da, als sei das ein Kriterium für abnormales Verhalten. Eigentlich sollte man in so einer Stellungnahme erwähnen, wenn jemand noch nie in einer psychologischen Behandlung war, das könnte m.E. schon eher ein Kriterium sein.
zum Beitrag21.07.2014 , 11:05 Uhr
so logisch so lebensnah
zum Beitrag30.04.2014 , 08:47 Uhr
erstaunlich finde ich das Verhalten der Medien, die sich übergangslos in die Kriegsrhetorik einklinken. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Beiträge von Gabriele Krone- Schmalz, die sich genau damit auseinandersetzt und scharfe Kritik übt. Die Berichte sind auf youtube zu finden..
zum Beitrag