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26.05.2019 , 11:05 Uhr
Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass ich auch dafür bin, dass das Mindestwahlalter diskutiert werden sollte. Bisher stand da in der öffentlichen Diskussion das Alter von 16 Jahren im Raum.
Die Forderung, das Alter auf 12 Jahre herab zu setzen, irritiert mich jedoch, da sie - meiner Meinung nach - zu kurz gedacht ist: 1) Derzeit unterliegen Minderjährige (also alle unter 18) laut §1626 BGB der elterlichen Fürsorge. Da heißt es im Absatz (2) die Eltern berücksichtigen bei der Erziehung das wachsende Verantwortungsbewusstsein der Kinder. Das bedeutet demnach, dass wir gesetzlich festgeschrieben haben, dass Kinder ihr Verantwortungsbewusstsein bis zum Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich schnell entwickeln und Fürsorge bedürfen. Wäre demnach ein Wählen unter 18 auch letztlich Verantwortung der Eltern? 2) Straffähigkeit von Jugendlichen beginnt seit 1953 ab 14 Jahren. Mit der Begründung (jetzt grob wiedergegeben), dass Kindern gegenüber Milde gilt, da sie noch nicht die Reife erreicht haben mögen, das Ausmaß ihrer Tat zu beurteilen. Beurteilungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein bezogen auf eine Straftat werden also erst ab 14 berücksichtigt. Wenn wir das Wahlalter auf 12 herabsetzen, müssen wir dann also auch die Strafmündigkeit herabsetzen, weil wir sagen, dass genug Beurteilungsvermögen und Verantwortung gegeben sind? 3) Wie unangenehm wäre bitte ein Wahlkampf, der versucht Kinder ab 12 für sich zu gewinnen? Kinder benötigen Schutz vor Manipulation und dieser Schutz wird in der Schule erst gelernt, durch die Vermittlung von kritischem Denken. Das kriegt man leider nicht immer in die Wiege gelegt, sondern das muss erlernt werden. 4) Ich finde es schwierig, wenn gerade dann nach einer Herabsetzung des Wahlalters gebeten wird, wenn es der eigenen Sache dient. Vor weniger als 100 Jahren konnte eine ganze Jugend für die Sache des dritten Reichs mobilisiert werden. Da hätte man als Linker sicher gerne das Wahl alter so gelassen, wie es ist...
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