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04.11.2019 , 11:29 Uhr
Danke.
zum Beitrag07.05.2019 , 21:35 Uhr
Öh, naja. Ich habe gar keine Äußerung untersagen wollen. Nur, dass er meine Meinung zu seiner Meinung als Verleumdung brandmarkt. Gut, nach Auffassung des LG darf er das: Als Meinung, wohlgemerkt nicht als Tatsachenbehauptung. Erweitert gleichzeitig seinen wie meinen Spielraum zu persönlichen Beschimpfungen. Bringt keinen weiter.
zum Beitrag07.05.2019 , 21:29 Uhr
Wichtig istz doch folgeendes, was Herr Zumach und auch der Artikel verunklaren: Es ging vor Gericht null um die Sachdebatte. Selbstverständlich genießt Herr Zumach da Meinungsfreiheit. Es ging nur darum, ob er mir - unzutreffend - eine Straftat vorwerfen durfte. Das Gericht sagt: ja, weil es sich um eine Meinungsäußerung handelte. Umkehrschluss: Wäre es eine Tatsachenbehauptung gewesen, dann hätte er verloren. Nach der Rechtsauffassung dürfte ich jetzt also der Meinung sein, Herr Zumach sei z.B. ein Volksverhetzer. Halte ich für falsch, habe ich nicht nötig, trägt zur wichtigen Sachdiskussion nichts bei.
zum Beitrag26.04.2019 , 20:58 Uhr
Ich weiß ja nicht, in welcher Verhandlung Herr Paul war, aber es war nicht die, in der ich war. Die Frage, ob Kritik an der israelischen Regierung Antisemitismus ist, wurde überhaupt nicht diskutiert. Nebenbei: Sie ist es natürlich nicht. Sie kann es aber sein. Das sind Trivialia, die wie gesagt nicht diskutiert wurden. Leider ist es zum üblen Brauch geworden, Menschen, die Kritik an Israel kritisch gegenüberstehen, pauschal den Gebrauch der Antisemitismuskeule vorzuwerfen. Der Autor übernimmt das unkritisch, statt zu hinterfragen und zu differenzieren. Kern des Streits ist: Zumach behauptet u.a., Israel sei kein demokratischer Staat und mit dem Mullah-Islam zu vergleichen. (z.B. www.youtube.com/watch?v=M_QWdNrgDRA, dort ca. 1:21) Behaupte ich dann, er übe Israel-Kritk, wirft er mir vor, ich sei kriminell und würde ihn verleumden. Das lasse ich nicht auf mir sitzen. So führt man keinen Diskurs. Sollte eigentlich nachvollziehbar sein. Ansonsten mag Zumach sagen, was er will, bitteschön, ist ein freies Land.
zum Beitrag