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09.03.2019 , 19:27 Uhr
Kreative Künstler, Autoren usw. würden besonders unter dem Artikel 12 leiden, da damit das Teilurteil vom 14.11.2016 zur Ausschüttung von Nutzungsentgelten für Urheberrechte (PM 58/2016) indirekt ausgehebelt wird. Auf irights.info gab es neben der Pressemitteilung vom Gericht einen netten Kommentar: „Die Künstler haben die Macht. Jedenfalls bis zur nächsten Urheberrechtsreform, die die Verwertungsindustrie durchzusetzen versuchen wird.“ Jetzt, nur 2 Jahre später ist es soweit! ;)
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