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27.01.2019 , 08:54 Uhr
Den Bogen von R.Kelly zur NSU muss man auch erstmal hinbekommen ;-) Aber was mir als Betroffene besonders aufstößt, ist die Forderung nach der Beseitigung des "Nazi-Paragraphen" 219. Wohlgemerkt nicht 219a - der ist zu Recht umstritten und gehört weg/abgewandelt. 219 regelt das obligatorische Beratungsgespräch vor dem Abbruch. Soll das auch weg? Soll man eine so folgenschwere Entscheidung (wie gesagt: ich weiß, wovon ich spreche) einfach so fällen dürfen, ohne nochmal mit einem Arzt/Ärztin darüber gesprochen zu haben?
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