Hans-Ulrich Steffen
"Heikle Fragen für die Öko-Linke" von Barbara Dribbusch am 15.01.2019
Ein unsäglicher Kommentar für eine ebenfalls "Öko-Linke".
- Die Eingangsbehauptung ist nicht neu - aber trotzdem nicht richtig!
Diesbezüglich gibt es auch andere Beispiele - so am Gleisdreieck z. B.
oder klassenkämpferisch auch im Grunewald
- Die Grundlage für den Erhalt des Tempelhofer Feldes war im Mai 2014
ein legaler Volksentscheid mit deutlicher Mehrheit!
- In der Zwischenzeit hatte es auf Grundlage des Tempelhofer-Feld
Gesetzes einen zweijährigen Entwickungs- und Pflege Plan Verfahren
gegeben. Aufgesetzt darauf wird zurzeit die Umsetzung angewendet!
- Wenn man ein Thema kommentiert, sollte man sich auf die Thematik schon tiefer befasst haben, Frau Dribbusch!!!!
Gruß Hans-Ulrich Steffen (Diplom-Geograph)
meine Kommentare
24.01.2019 , 00:35 Uhr
"Heikle Fragen für die Öko-Linke" von Barbara Dribbusch am 15.01.2019
- Für eine ebenfalls als "Öko-Linke" zu vermutende Kommentarin ein enttäuschender Beitrag. Auf diesen Vorwurf wurde bereits in der Anfangsphase des Vorhabens mit unterschiedlichen Meinungen debattiert.
- Für den Genuss eines nahen Grüns gibt es auch andere Beispiele: Gleisdreieck, Grunewald. Dieser Vorteil ist doch nicht zu verurteilen!
- Für den Erhalt des Tempelhofer Feldes gab es im Mai 2014 übrigens einen erfolgreichen Volksentscheid
- Als ebenfalls Öko-Linke ist eine Verurteilung dieses Volksentscheids doch sehr befremdlich!
- Mittlerweile gibt es nach einem zweijährigen Entwicklungs- und Pflege Plan Verfahren auch die Verwirklichung komkrter Projekte auf dem Feld!
- Neben den dortigen Freizeitmöglichkeiten gibt es Übrigens auch den wertvollen Naturscutz für Feldlerchen, Trockengrasflächen und Zauneidechsen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Steffen
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