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16.01.2019 , 10:39 Uhr
Wenn Rassismus und Rechte Gewalt das Verbrechen (§ 130 StGB) ist und die Gewalt von Links Notwehr in Antwort darauf, dann Legitimiert das in keinster Weise "Angriffe von Rechten auf (..) Linke"
Ich glaube du hast den Artikel nicht verstanden.
"Mir und (..) den Antifas wäre es (..) lieber gewesen, sie hätten nicht zuschlagen müssen und dass der Staat, (..) die Mittel gefunden hätte, Neonazistrukturen selbst zu zerschlagen."
Gewalt als Selbstzweck ist nicht der Punkt.
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