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08.01.2019 , 11:10 Uhr
...falsch formuliert in der Überschrift: Der NABU hat gar kein "grünes Licht" zu geben. Das müssen die Behörden (als ausführendes Organ einer gewählten Regierung) tun.
Der NABU ist ein Verein. Rechtlich also vergleichbar mir einem Brieftaubenzuchtverein oder dem Sportverein aus Pusemuckeldorf.
Aber zustimmen darf dieser Verein.
Dies sollte die Presse sich ab und zu mal in Erinnerung rufen!
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