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26.02.2021 , 14:04 Uhr
Ernst gemeinte Frage:
Ich habe bisher nie nachvollziehem können wie es - nach einem positiven Volksentscheid im Sinne des Beschlusstextes - de facto zu Enteigungen kommen soll? Die angesetzte Entschädigungssumme liegt ja "meilenweit" unter dem aktuell (aus Sicht der DW) am Markt erzielbaren Verkaufswertes der einzelnen Wohnungen.
Warum soll sich eine DW enteignen lassen, wenn sie ihren Bestand an zu einem deutlich höheren Preis an beliebig andere Wohnungsgesellschaften verkaufen kann? De jure könnten Gesellschaften ab 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden, aber de facto könnte sich doch die Konsequenz ergeben, dass der Bestand einer DW nur zerschlagen wird. Und dann gibt es eben statt einem gigantischen Immo-Unternehmen nun 50 große Unternehmen, die jeweils knapp unter 3.000 Wohnungen haben.
zum Beitrag15.10.2018 , 14:14 Uhr
Hinter dem Heimatministerium steckt das Ministerium für "Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat"... Und damit steckt hier erheblicher Gestaltungswillen drin - nicht vom Namen täuschen lassen.
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