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11.10.2018 , 13:07 Uhr
Guten Tag zusammen,
über die Auswirkungen dieses Gesetzes für Journalisten kann ich nicht urteilen, dennoch möchte ich eine Ergänzung aus Sicht von Whistleblowern machen.
Für Whistleblower ist das Gesetz problematisch, weil die Beweislast weiterhin beim Whistleblower liegt. Whistleblower nämlich müssen nach diesem Gesetz ein "berechtigtes Interesse" für die Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses vorweisen, also auch vor Gericht beweisen können. Hier müssen einzelne Personen gegen unter Umständen riesige Unternehmen vor Gericht kämpfen. Ein ungleicher Kampf, bei dem es vor allem um die Motive des Whistleblowers geht und nicht um den eigentlichen Missstand (und damit das Gemeinwohl).
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