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21.09.2018 , 10:16 Uhr
Hallo, Ja natürlich darf der Vermieter, fristgerecht Kündigen. Ich denke aber das wir uns mal ehrlich machen sollten. Dem Vermieter kam diese Situation, meiner Meinung nach Recht, oder wer bezahlt in Berlin nur 250€ Miete. Der Mieter war kurzsichtig und dachte das mit dem begleichen der Mitschuld die komplette Kündigung zurückzuziehen sei. Richtig blauäugig, diese Wohnung ist für den Vermieter verloren, oder es greift eine Härtefallregelung. Der Vermieter kann jetzt das doppelte an Miete kassieren oder die Wohnung viel leichter und teurer verkaufen. Darum geht es wohl eher. Dessen gutes Recht, aber Recht und Gerechtigkeit sind nicht immer Komform und auch immer vom Blickwinkel abhängig. Traurig für den Mieter, aber irgendwie auch selbst verursacht.
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