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20.03.2018 , 22:05 Uhr
Vielen Dank für das informative Interview und die guten Fragen! Nur bei der Obergrenze im Koalitionsvertrag muss und darf mensch das Unterliegen der CSU klar konstatieren. Es ist eindeutig, dass die Obergrenze sich nicht auf Asylsuchende und GFK-Flüchtlinge bezieht: "Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen
Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden." (Z. 4817-4824) Das ist ein gewisser Erfolg.
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