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13.03.2018 , 12:24 Uhr
Genau genommen müsste dann in den Formularen vermerkt werden, dass es sich um ein generisches Maskulinum handelt - weil genau das ist dieser Form ja nicht anzumerken.
D.h. Maskulinum und generisches Maskulinum ist formal ununterscheidbar, daher ist nie klar, wer oder was gemeint ist.
Es ist in diesem Fall tatsächlich eher eine Frage von sprachlicher Korrektheit als von Benachteiligung.
Gut ist immerhin, dass richterlich angemerkt wurde, dass es sich um eine Gebrauchsnorm handelt - die kann und wird sich hoffentlich bald ändern.
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