Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
19.04.2018 , 05:27 Uhr
In den USA sind Sturmgewehre für Zivilisten verboten mit der Ausnahme der vor 1986 gefertigten Gewehre. Mir ist schon klar, dass die korrekte Bezeichnung "Selbstladebüchse" nicht so viele Leser anlockt. Es sagt aber etwas über die Qualität der Zeitung aus.
zum Beitrag26.02.2018 , 07:21 Uhr
Schon das erste Sturmgewehr, das man Sturmgewehr nannte (Stgw 44) war ein vollautomatisches Gewehr. Sie schreiben ja selbst, dass das AR-15 eben kein vollautomatisches M16 ist. Bloß weil die beiden den gleichen Gasdrucklademechanismus haben ist es eben nicht das Gleiche. Übrigens gibt es auch andere Selbstladebüchsen. Merkwürdig, dass sich die "Experten" immer an der AR-15 Konstruktion festbeißen. Für das AK-47 gibt es auch halbautomatische Zivilversionen.
zum Beitrag23.02.2018 , 13:15 Uhr
Herr Schmidt hat schon erklärt, dass das AR15 eben keine Kriegswaffe ist sondern extra für den zivilen Markt hergestellt wird. Neben Biathleten gibt es auch noch andere Sportschützen und die verwenden sehr wohl das AR15. Zum Beispiel IPSC oder 100m Selbstladebüchse. Das Problem in den USA ist eher, dass man einem psychisch Kranken erlaubt eine Waffe zu kaufen, obwohl das vorher schon bekannt war.
zum Beitrag