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18.07.2026 , 15:15 Uhr
Vielen Dank für Ihren Einwand. Die Öffnungszeiten am Sonntag für die Gastronomie (und damit im weitesten Sinne auch für die Hotellerie) in Deutschland erklären sich zuallererst nicht damit, dass der Markt es verlangt hat, sondern weil es eine jahrhundertealte soziokulturelle Tradition dazu gibt. Schon im Mittelalter öffneten die Schankstuben im Anschluss an den Gottesdienst, um der Gemeinde und den Reisenden einen sozialen Raum zu bieten. Auch in der Weimarer Republik, die den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe verfassungsrechtlich schützte, blieb die Gastronomie ganz bewusst außen vor. Dort sollte der soziale Austausch an dem Ruhetag stattfinden. Es ist diese tiefe historische Verwurzelung, die der Gastronomie bis heute den rechtlichen Rahmen für deren Sonntagsöffnung liefert. Es stehen also auch in diesem Bereich zunächst die sozialen, funktionalen Aspekte im Vordergrund
zum Beitrag16.07.2026 , 08:17 Uhr
Eines der Argumente für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel – „Andere arbeiten doch auch sonntags“ – ist, höflich gesagt, trivial. Dieser Satz klingt einfach, geht bei genauer Betrachtung aber völlig daneben. Denn die Bereiche, die sonntags arbeiten, tun dies nicht, weil der Markt es verlangt, sondern weil die Gesellschaft es braucht – nicht nur rein subjektiv, sondern aus funktionalen Gründen. Pflegekräfte, Polizist*innen und Feuerwehrleute arbeiten sonntags, weil Menschen auch am Wochenende krank werden, Unfälle passieren und …. Diese Tätigkeiten folgen keiner Marktlogik, sondern einem gesellschaftlichen Bedarf – und zwar 24/7. Wer Sonntagsarbeit im Handel mit den Tätigkeiten von Pflege, Polizei, Feuerwehr, Verkehr, Kultur oder Medien gleichsetzt, verwischt die grundlegenden Unterschiede zwischen diesen Bereichen. Es ist eine Verkürzung der dahinterliegenden Funktionen Ein solcher Vergleich ist nicht nur fraglich, sondern auch eine Form der Respektlosigkeit gegenüber einigen genannten Bereichen, deren Arbeit für das Funktionieren unserer Gemeinschaft unverzichtbar ist - wie geschrieben, 24/7.
zum Beitrag29.01.2025 , 21:22 Uhr
Es ist heute nichts Überraschendes passiert, sondern nur ehrlich gezeigt worden, wo einige wirklich stehen… man könnte sich überlegen die CDU in katholische Zentrumspartei umzubenennen. Und Friedrich Merz ist eine Art alias Franz von Papen. Die eigentliche Gefahr kommt oft nicht von rechts außen, sondern genau aus dem Milieu….
zum Beitrag13.01.2025 , 07:55 Uhr
Es gibt einige europäische Länder, die auf Grund von problematischen Erfahrungen bei der Aufarbeitung von möglicher Gewalt im Polizeidienst, unabhängige Beschwerdestellen mit eigenständigen Ermittlungsbefugnisse eingerichtet haben. Hier wäre z. B. die Unabhängige Polizeibeschwerdekommission für England und Wales und die dänische Unabhängige Polizeibeschwerdebehörde zu nennen. Und auch die von diesen Ermittlungen betroffenen Behörden geben positive Rückmeldung zu diesem Verfahren, da es die Neutralität der Untersuchung stärkt.
zum Beitrag03.01.2024 , 06:10 Uhr
Das „Nein“ in dem Artikel auf die Frage, ob eine komplette Streichung der Regelleistungen verfassungswidrig ist, ist aus m. S. vereinfachend und bezieht die zu berücksichtigenden rechtlichen Aspekte nur unzureichend ein. Bei Fachtagungen sowie Diskussionen, auch unter Teilnahme von Mitarbeiter*innen des BAMS wurde deutlich, dass eine verfassungskonforme Ausgestaltung einer vollständigen Leistungseinstellung, oder wie in diesem angestrebten Fall der Regelleistungsstreichung, unter der Gesamtwürdigung des Urteils vom 05. November kaum verfassungskonform zu realisieren ist. Es ist daher eher vom Gesetzgeber ein verfassungsrechtliches Experiment, wie weit er gehen kann, wenn die vorgeschlagene Änderung des Referentenentwurfs tatsächlich so in das SGB II übergehenden sollte. Es wäre m.E. sehr wichtig, wenn Sie bei der Auslegung eines so komplexen und wichtigen Themas den Gesamtkontext des Urteils – also auch die Entstehung der Entscheidung – berücksichtigen, als auch die sich darauf beziehenden Punkte vollständig einbeziehen. Es steht bspw. in der RN 209 des Urteils des BverfG vom 05. November 2019: „….Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert…“ Es geht also beim Urteil des BverfG u.a. eher nicht nur um die Zumutbarkeit gem. § 10 SGB II, sondern auch um eine tatsächlich existenzsichernde Arbeit. Aus den Drucksachen des Referentenentwurfs wird deutlich, dass die Überwindung der Hilfebedürftigkeit ein Thema war und zunächst unberücksichtigt geblieben ist. Wie bereits oben geschrieben, ist das Thema ist sehr komplex...
zum Beitrag14.01.2018 , 10:45 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mich drückt sich in dem Beitrag genau die mutlose Haltung aus, die in den letzten Jahrzenten sowohl national als auch international zu den heutigen Verhältnissen geführt hat. Auf nationaler Ebene z. b. Hartz IV mit den entsprechenden repressiven Mechanismen und sozialen Entwicklungen für den davon betroffenen Personenkreis oder die ungleiche Vermögenbildung in Deutschland. Auf internationaler Eben das Mantra des absoluten Marktes mit entsprechenden sozialen Härten für die Bevölkerungen die z.B. in den EU-Ländern – ganz zu schweigen von der globalen Betrachtung – vom Wirtschaftswachstum nichts erleben bzw. ihn im Niedrigleglohnsektor des jeweiligen Landes erleben.
Die Einschätzungen in dem Beitrag sind Mutmaßungen und müssten alle im Konjunktiv stehen. Niemand weiß in welche Richtung es sich entwickelt hätte, wenn sich Varoufakis durchgesetzt hätte – weder die eine noch die andere Seite. Man hätte sehen müssen wohin es gegangen wäre. Worum es aber auf jeden Fall ging und hier ist kein Konjunktiv zu verwenden, war die Machtfrage in welche Richtung es überhaupt gehen könnte und dies ist fürs erste geklärt (und wir reden hier über eine „Alternative“, die sich nicht völlig außerhalb des herrschenden ökonomischen Denkens bewegt, sondern in ihrem Rahmen). Und gerade durch die Mutlosigkeit von Teilen der Tsiprasregierung – die sich m.E. eben auch in dem Kommentar ausdrückt und auch in Teilen bei den sogenannten Alternativen zu beobachten ist - ist diese Frage zuerst zugunsten der Vertreter des absoluten Marktes entschieden worden, mit einer entsprechenden gesellschaftlichen Wirklicht für einen nicht unerheblichen Teil der griechischen aber auch europäischen Gesellschaften.
In Anlehnung an Kurt Marti würde ich auch fragen, wenn wir alle sagen würden, wohin kämen wir wenn wir gingen und keiner ginge um zu sehen wohin wir kämen wenn wir gingen…
MfG
G. Margaritis
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