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26.01.2020 , 13:22 Uhr
Bei einer Sache muss ich Herrn Knie widersprechen:
Die Faszination für die Raserei stammt nicht aus den 1950ern, sondern ist bedrückend älter. 1934 waren es die Nazis, die im Zuge einer Vereinheitlichung der vorher von den Ländern bestimmten Verkehrsregeln auch das Tempolimit aufhoben - und zwar generell. Mit Kriegsbeginn wurde das dann aber eingeschränkt.
Nach dem Krieg hob man das Limit dann - ganz im Sinne noch nationalsozialistisch geprägter Verkehrsplaner - erneut auf. Auch innerorts.
Ich halte die heutige StVO eher für eines der Refugien nationalsozialistisch geprägter Gesetzgebung. Das Prinzip der StVO war noch bis vor einigen Jahren stark faschistisch geprägt: Die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer hatte sich der "Leichtigkeit des Verkehrs" unterzuordnen. Dieses Prinzip hat sich noch immer in etlichen Fernfahrerhirnen festgesetzt, etwa wenn diese Fordern, beispielsweise Radfahrer hätten doch gefälligst abzubremsen und auf ihre Vorfahrt zu verzichten, wenn der "König der Landstraße" abbiege.
Noch so ein Beispiel:
1936 wurde vor der Berliner Olympiade die allgemeine Radwegebenutzungspflicht eingeführt - nicht zum Schutz der Radfahrer wohlgemerkt, sondern, damit der radelnde Querulant und Untermensch die automobile Herrenrasse nicht üer Gebühr behellige. Fundstücke und Quellen aus der Zeit gibt es einige...
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